10. November 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
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Änderungen und Nutzen der neuen Mietpreisbremse

Nachdem die in 2015 eingeführte Mietpreisbremse das angestrebte Ziel nicht erreicht und für viele Deutsche der Mietpreis weiter steigt, wird nun das Gesetz geändert. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Änderungen zukünftig mehr bezahlbare Wohnungen. Die Neuerungen durch das Mietrechtsanpassungsgesetz werden im Folgenden dargestellt und sollen für fünf Jahre gelten.

Transparentere Mietpreise

Der größte Nachteil der bisherigen Mietpreisbremse war, dass nicht genug Transparenz vorlag. Grundsätzlich darf der Mietpreis nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Gleichzeitig wussten Mieter regelmäßig nicht, was ihre Vormieter gezahlt haben. Mit der Überarbeitung der Mietpreisbremse muss der Vermieter diese Daten vor Vertragabschluss offenlegen und begründen, sofern die Miete höher als zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Miete liegt. Sofern die Gemeinde oder Stadt einen Mietspiegel hat, ist dann für den Mieter nachvollziehbar, ob der Mietpreis angemessen ist.

Umlage von Modernisierungskosten

Mit dem neuen Gesetz darf bei einer Modernisierung die Miete nur noch beschränkt erhöht werden. Die Grenze für Mieterhöhungen bei Modernisierungen liegt bei 3 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig dürfen in Gebieten mit Wohnungsmangel jährlich nur noch acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Durch diese zweigeteilte Regelung sollen sowohl Mieter von kleinen, als auch von größeren Wohnungen profitieren.

Erleichterte Berechnung von kleineren Modernisierungen

Für die Vermieter soll die Berechnung der Kosten von kleineren Modernisierungen bis 10.000 Euro erleichert werden. Durch ein vereinfachtes Verfahren sollen sich Modernisierungen leichter berechnen lassen. Dadurch lassen sich die umlagefähigen Kosten leichter ermitteln. Dies soll mögliche Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter verhindern. Insbesondere Kleinvermieter sollen von dieser Regelung profitieren können.

Vertreiben von Mietern mit Modernisierungen

Es konnte vorkommen, dass Vermieter Modernisierungen nur durchgeführt haben, um ihre Mieter zur Kündigung zu bewegen. Durch die Kosten der Modernisierungen konnten die Vermieter unangenehme Mieter vertreiben. Mit der neuen Mietpreisbremse können solche Modernisierungen nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Darüber hinaus sollen Mieter in einem solchen Falle zukünftig auch Schadensersatz erhalten können.

Das neue Gesetz könnte, sofern das parlamentarische Verfahren plangemäß voranschreitet, bereits ab Anfang 2019 gelten. Die Grünen hoffen jedoch noch auf Änderungen an dem Gesetz. Die Fraktionschefin spricht sich für eine Verlängerung der Regelungen der Mietpreisbremse auf zehn Jahre, sowie einen maximalen Mietpreis von 5 Prozent statt 10 Prozent über der ortsüblichen Miete aus. Dementsprechend bleibt aktuell noch offen, ob es zu weiteren Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens kommt.

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