29. April 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog

BGH nimmt WLAN Nutzer in Schutz

Anschlussinhaben müssen Ihr WLAN gegen unberechtigte Nutzung durch Angreifer schützen, haften aber nach der höhstrichterlichen Einschätzung nicht für jede Lücke im Sicherheitssystem. Es ist keine Pflichtverletzung sich auf eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller zu verlassen. Solange ein und dieselbe Zahlenkombination nicht an mehreren Geräten verwendet wird, können Nutzer davon ausgehen, dass ihr WLAN marktüblich geschützt ist.

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