29. März 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog

Griechenland Krise – Was heißt was?

Die Krise in Griechenland lässt uns seit Monaten in der Medialen Berichterstattung nicht zur Ruhe kommen. Heute morgen beim Nachrichten schauen ist mir wiedermal aufgefallen, dass selbst die Moderatoren/ Nachrichtensprecher im öffentlich-rechtlichen Fernsehen starke Probleme mit den eigentlichen Begrifflichkeiten haben.

Ich will mal versuchen ein bisschen Licht ins Dickicht zubringen:

Schuldenschnitt – Schuldenerlass

Ein Schuldenschnitt nach deutscher Rechtslage sind Verträge zwischen Gläubiger und Schuldner, die ein Darlehen nach § 488 BGB in Alternative zur Rückzahlung aufheben können. Solche Verträge werden auch Erlassvertrag genannt und sind u.a. im § 397 Abs. 1 BGB geregelt. Im Schuldenerlass verzichtet der Gläubiger auf seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner. Dieser Verzicht kann, muss aber nicht an Gegenleistungen geknüpft sein. (( siehe auch Seite „Schuldenerlass“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. Juli 2015, 14:46 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schuldenerlass&oldid=143819303 (Abgerufen: 9. Juli 2015, 07:20 UTC) ))

Im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt|Schuldenerlass kommt auch immer der GREXIT ins Spiel. Der Austritt Griechenlands aus der EURO Zone heißt nicht zwangsläufig auch, dass Griechenland nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist sondern eben nur, dass dort nicht mehr mit dem Euro gezahlt werden könnte. Klingt erstmal nicht weiter dramatisch. ABER ein Rückkehr zur Drachme geht nur über eine Abwicklung Griechenlands, da dessen Verbindlichkeiten (Schulden) die Summe seiner Forderungen (Ansprüche, Einnahmen) bei weitem übersteigt. Griechenland würde den Staatsbankrott erklären müssen, dies entspräche einem Schuldenerlass zu 100%. Die Eurostaaten würden die Gelden aus den Rettungsfonds etc. nie wieder sehen. Der Deutsche Haushalt würde beispielsweise über Jahre mit Ausständen von etwa 72 Millarden zu kämpfen haben.

Daher wird auch die Alternative eines weiteren Rettungsprogrammes diskutiert, zusammen mit einer Investition zur Wirtschaftsankurbelung und daraus resultierenden Einnahmengewinnen. Ein weiterer Begriff taucht in dieser Alternative aber auch auf:

Umschuldung

Bei einer Umschuldung müssen bestehende Schuldverhältnisse verändert werden, ohne dass es im Zuge dessen zu einer Verminderung des betroffenen Schuldenbetrags kommen muss. Die Veränderung kann in der Verringerung der bestehenden Zins- und/oder Tilgungslasten bestehen, um den Schuldner von einer zu hohen Aufwands- (Zinslast) und/oder Liquiditätsbelastung (Tilgungslast) zu befreien, die zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen kann. Umschuldung dient also der Verringerung der Rückzahlungsbelastungen, um die unternehmerischen oder staatlichen Handlungsspielräume zu verbessern bzw. die private Überschuldung zu verhindern. Um diesen Zustand zu erreichen, ist es allerdings nicht selten vonnöten, auch die Höhe des Schuldenbetrags im Rahmen eines neuen Schuldverhältnisses aufzustocken, um proportional auch die Laufzeit der Schuld sowie Tilgungslast zu senken. Umschuldungsmaßnahmen stellen einen Teil der externen Sanierung dar, weil außenstehende Gläubiger eingeschaltet werden müssen und eingetretene Fehlentwicklungen beseitigt werden sollen.

 

War die Umschuldung bisher primär ein Thema bei Unternehmen und Privatpersonen, so rückt auch spätestens seit dem Zahlungsmoratorium Mexikos im August 1982 die Umschuldung bei hochverschuldeten Staaten in den Vordergrund.

 

Sofern Staaten in eine Staatskrise geraten, die durch exzessive Verschuldung verursacht wurde, kommt auch eine Umschuldung der Auslandsschulden eines Staates in Betracht. Zuweilen wird hierfür auch der Begriff Restrukturierung verwendet. Hierzu gibt es Kennzahlen, die eine Staatskrise anzeigen. Die Schuldentragfähigkeit eines Staates ist gefährdet, wenn die Auslandsschulden über 150 % der jährlichen Exporterlöse oder mehr als 250 % der Staatseinnahmen ausmachen. Maßstab bilden auch die Kennzahlen, die als EU-Konvergenzkriterien bekannt sind. Hiernach darf die Staatsverschuldung nicht mehr als 60 % und die Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen (Art. 126AEUV). Kritisch ist die Situation auch, wenn der Zins- und Tilgungsdienst 20 % bis 25 % der dauerhaft erzielbaren Exporterlöse überschreitet. Die Quote aus Schulden/Export bezieht sich auf Schulden im Zähler und Exporteinnahmen im Nenner. Wenn Exporteinnahmen keine große Wachstumsdynamik zeigen oder gar fallen und der Schuldenstand gleichbleibt, sinkt die Schuldentragfähigkeit. Das Wirtschaftswachstum einiger hochverschuldeter Staaten, insbesondere deren Exporterlöse, werden nicht ausreichen, um genügend Devisen für die Aufrechterhaltung des Schuldendienstes (Kreditzinsen und Tilgung) zu erwirtschaften. Für den Schuldendienst eines Staates stehen Zentralbankguthaben, Steuereinnahmen oder laufende Exporterlöse zur Verfügung. Reichen diese Quellen nicht mehr aus, kann es zur Zahlungsunfähigkeit kommen.

 

Umschuldungen auf Staatsebene werden meist von internationalen Organisationen und Institutionen wie Internationalem Währungsfonds, Weltbank oder Pariser Club koordiniert und begleitet. Diese Organisationen und die Gläubigerstaaten erlassen Bedingungen und Auflagen, die an die Umschuldungsmaßnahmen geknüpft werden, um einen wirtschaftlichen Gesundungsprozess der Schuldnerstaaten zu gewährleisten. Sind privatwirtschaftliche Unternehmen und Kreditinstitute die Gläubiger von Staatsschulden, erfolgen Verhandlungen über die Umschuldung im Londoner Club. ((Seite „Umschuldung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Juli 2015, 20:32 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Umschuldung&oldid=143119123 (Abgerufen: 9. Juli 2015, 07:34 UTC) ))

Isabella Pechlivanis  / pixelio.deBildnachweis: Isabella Pechlivanis / pixelio.de
Akropolis (Athen) – Foto: Isabella Pechlivanis / pixelio.de

Die Frage ist nun welches Konstrukt aus den zahlreichen Möglichkeiten kann Griechenland wirklich helfen.

Die Spar- und Reformmaßnahmen der letzten Jahren haben die Situation in Griechenland eher verschlechtert als verbessert. Doch wo liegen die Gründe: Sind die Auflagen der “Troika” zu hart? Bemühen sich die Regierungen in Griechenland zu wenig? Ich persönlich denke, dass es weder das eine noch das Andere alleine ist. Dieser schwarz/weiß Debatte alla Bildzeitung will ich mir nicht antun.

Für Griechenland hilft es aus meiner Sicht nur a) zu schauen warum ist die Finanzlage in Griechenland so schlecht, b) welche Reformen sind wirklich notwendig (eine funktionierende Fiskalverwaltung ist definitiv wichtig), c) sind die bisherigen Steuerstrukturen in Griechenland angemessen und zeitgemäß?

Dies kann Griechenland aber nur wenn die Regierung in Athen einen Veränderungswillen zeigt und dann auch die Zeit bekommt diese Veränderungen umzusetzen. Zeit ist Geld sagt man und im Falle von Griechenland kostet diese Zeit wirklich viel Geld.

Ich hoffe einfach, dass die gegenseitigen Vorwürfe aufhören und man ernsthaft versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Denn für mich ist Europa auch eine Gemeinschaft wo die Starken den Schwachen helfen.

 

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