19. April 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Brückenteilzeit – Eine Idee mit großem Potential

Im Leben von jedem Einzelnen gibt es Zeiträume und verschiedenste Gründe vorübergehend weniger Arbeiten zu wollen oder gar zu müssen. So kann es in der Familie oder unserem Umfeld notwendig sein, für eine bestimmte Zeit die eigene Arbeitszeit zu verkürzen. Die häufigsten Motive sind die Erziehung der Kinder, die Pflege von Angehörigen oder die Möglichkeit, eine Weiterbildung zu absolvieren.

Meist ist der Weg in die Teilzeit eine Sackgasse. Es folgen Einschnitte in die eigene finanzielle Sicherheit und oft ist der berufliche Aufstieg mit der Teilzeit beendet.

Diese Einbahnstraße möchte die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Konzept der Brückenteilzeit abschaffen. Der Name deutet es bereits an: Die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen eine Brücke von der Teilzeit zurück in die Vollbeschäftigung bauen.

Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit

Bisher gibt es nur einen Rechtsanspruch auf die Verkürzung der Arbeitszeit und somit ein Recht auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Der Weg zurück ist aber versperrt. Das zeigen auch die statistischen Angaben der Bundesagentur für Arbeit: über ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten bleiben unfreiwillig bei ihrer geringeren Arbeitszeit hängen. Meist verhindert Arbeitgeber, dass Beschäftigte, die mehr arbeiten wollen, auch wieder in Vollzeit arbeiten dürfen.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Arbeitnehmer für einen festgelegten Zeitraum mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten und anschließend zurück zur ursprünglichen Arbeitszeit gelangen – und das mit einer gesetzlichen Garantie. Um kleinere Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Planungssicherheit zu garantieren, gibt es für Unternehmen unter 200 Mitarbeitern die Begrenzung auf eine Teilzeitregelung pro 15 Mitarbeitern. Bei über 200 Mitarbeitern hat jeder Angestellte das Recht auf Rückkehr zum vorherigen Stundenvolumen.

Weiterhin sehen die Regelungen vor, dass die Teilzeit zwischen ein und fünf Jahren dauern darf. Dieser Zeitraum muss aber vor Beginn fest vereinbart sein, so dass die Regelung auch für beide Seiten besser planbar ist.

Neben der Brückenarbeitszeit soll es zudem Hilfe für bisherige Teilzeitangestellte, die in Vollzeit wechseln wollen, geben. Zukünftig sollen Arbeitgeber beweisen, dass sie keine Vollzeitstellen anbieten können, wenn sie den Wunsch ihrer Arbeitnehmer auf Stundenausweitung ablehnen. Damit wir die Beweislast umgekehrt und das Arbeitsrecht noch arbeitnehmerfreundlicher.

Wie geht es mit der Idee der Brückenteilzeit weiter?

Wenn es nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion geht, soll die Möglichkeit der Brückenteilzeit bereits ab dem 01. Januar 2019 genutzt werden können. Bisher steckt der Gesetzesentwurf von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil im Abstimmungsprozess mit den beteiligten Ressorts. Nach dem verfassungsgemäßen Gesetzesentstehungsprozess muss im nächsten Schritt das Bundeskabinett zustimmen und den Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen. Wenn die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag positiv verläuft, stehen die Chancen gut, dass das Gesetz zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann.

Fraglich bleibt, wie die Koalitionspartner CDU und CSU den Vorschlag der SPD aufnehmen werden. Nach den Aussagen von CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer will die CDU noch einiges an dem Entwurf aushandeln. Es bleibt also abzuwarten, wie viel von der arbeitnehmerfreundlichen Idee der SPD übrig bleibt, wenn der Rotstift der CDU/ CSU-Fraktion mit dem Entwurf des Arbeitsministers durch ist.

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