25. April 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
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Der Internationale Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof geistert in den letzten Monaten immer wieder durch die mediale Berichterstattung. Grund genug sich einmal näher mit dieser Institution zu befassen.

Als internationaler Strafgerichtshof, kurz IStGH, wird ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag, Niederlande, bezeichnet. Die Grundlage seiner juristischen Legitimation ist das internationale Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof vom 17. Juli 1998.  Das Gericht hat seine Arbeit am 01. Juli 2002 aufgenommen.

Entstehung des Strafgerichtshof

Vor der Gründung des Internationalen Strafgerichtshof gab es bereits internationale Strafgerichte. Diese wurden für spezielle Konflikte, wie zum Beispiel für Jugoslawien oder Runda, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ins Leben gerufen um in jeweiligen Konflikten völkerrechtlich Verbrechen zu verfolgen. Aufgrund der Bindung an die jeweiligen Situationen werden diese Strafgerichte auch als “Ad-Hoc-Tribunale” bezeichnet.

Im Gegensatz dazu ist der Internationale Strafgerichtshof auf Basis eines völkerrechtlichen Vertrages eine auf Dauer angelegte juristische Institution. Sie ist nicht Teil der UN, sondern eigenständig mit einer eigenen verfassungsrechtlich gesicherten Völkerrechtspersönlichkeit.

Seine hohe Legitimität erhält der Gerichtshof durch die Tatsache, dass eine große Anzahl von Staaten die Römischen Statuten ratifiziert hat. Nach der Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde ist das Rom-Statut am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Zuständig ist der Gerichtshof für seither begangene Verbrechen.

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